» Welche Bedingungen gelten beim Kredit von Bon-Kredit?
10.2.2014, von Manuela Hoffmann, Redaktion »Konditionen kostenlos anfordern
Bedingungen gibt es auch - oder gerade - beim Kredit, die zwingend erfüllt werden müssen. So auch bei Darlehen, die beim Kreditvermittler Bon-Kredit aufgenommen werden. Letztendlich geben die angeschlossenen Kooperationsbanken - also die Geldgeber - die Bedingungen vor.
Rein formal muss ein Kreditnehmer, der über Bon-Kredit beantragt, seinen Wohnsitz in Deutschland haben und in einem Alter von mindestens 18 Jahren sein. Die Obergrenze von 70 Jahren für Senioren und Rentner ist seit Ende 2011 gefallen. Hinzu kommt die Bedingung eines regelmäßigen Einkommens, vorzugsweise aus einem unbefristet bestehenden Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer oder Beamter. Doch auch Beamte, Angestellte und Selbständige können beim seriösen Kreditbroker einen Kredit erhalten – und schon damit weicht die Schweizer Kreditvermittlung bereits von den Maßgaben der meisten deutschen Banken ab, denn diese tun sich sowohl bei Rentnern als auch bei Selbständigen oft schwer, einen Kredit zu vergeben.
News zum Thema Seit Februar 2013 ist eine weitere namhafte Bank vollwertiger Kooperationspartner. Diese Kreditbank finanziert Kreditsuchenden das Darlehen, die über unsere Webseite bei Bon-Kredit anfragen!
» Rentnerkredit jetzt auch an über 70-jährige Senioren!
Bis vor Kurzem noch undenkbar, nun kein Problem mehr. Bon-Kredit vermittelt jetzt sogar Finanzierungen an ältere Kreditnehmer, selbst wenn das Lebensalter über 70 Jahren liegt! Hintergrund: Hierzu muss man wissen, dass bei Rentnern meist das fortgeschrittene Lebensalter "stört", so dass ein Kredit nur noch mit entsprechend hoher Tilgung möglich wird. Hier möchten Banken sicher sein, dass die Finanzierung möglichst schnell zurückgeführt wird um das Risiko des Verlustes durch Tod zu minimieren. Bemerkenswert ist damit die Altersspanne, die Bon-Kredit für ihre beantragenden Kreditnehmer angibt, denn in Deutschland hat häufig schon die Generation 50plus größere Schwierigkeiten, ohne geeignete Sicherheiten eine Finanzierung zu erhalten. » Erfahren Sie hier mehr zum Rentnerkredit.
» Auch Selbstständige und Freiberufler werden nicht mehr ausgeschlossen
Bei Selbständigen stört gerne das fehlende regelmäßige Einkommen, das bei einer selbständigen Tätigkeit eben
häufig nicht garantiert werden kann. Auch unternehmerisch tätige Personen, worunter in Deutschland auch die sogenannten Freiberufler fallen,
haben über den Schweizer Kreditvermittler bei Beantragung über unsere Webseite eine durchaus reelle Chance.
» Mehr zum Kredit für Selbstständige vermittelt durch Bon-Kredit.
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Für alle Anderen gilt: Wer kein regelmäßiges Einkommen hat wie zum Beispiel Studenten, Hausfrauen, Arbeitslose oder die Bezieher von Hartz IV-Leistungen können keinen Kredit beantragen. Notfall ist eine Aufnahme mit einem absolut solventen Bürgen, also ein zweiter Kreditnehmer, der den Antrag unterschreibt, denkbar.
Wir empfehlen unseren langjährigen Partner, weil die Erfahrungen in der Vergangenheit gezeigt haben, dass die Kreditannahmequote, also die Zahl der Anträge, die anschließend tatsächlich ausgezahlt werden, recht hoch ist. Auch bewegt sich der Kreditvermittler in Sachen "zu erfüllende Bedingungen" auf einem unteren Level. Die von den kooperierenden Banken geforderten Voraussetzungen halten wir für leicht erfüllbar!
Ich hoffe, Ihnen bei Ihrer Entscheidung geholfen zu haben
Mit freundlichem Gruß
Manuela Hoffmann, Fach-Redakteurin
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