Einkommen aus Minijob-Beschäftigung (450,- €) reicht nicht für Kredit

17. März 2016, von Daniela Kant     

Bei Minijob Kredit von seriösem KreditvermittlerZum 1. Januar 2013 erhöhte sich auch die Grenze der geringfügigen Beschäftigung, dem so genannten Minijob. Statt bislang 400,- Euro haben sich seit Jahresanfang die Verdienstgrenzen auf 450,- Euro erhöht.

Doch ergeben sich den geringfügig Beschäftigten durch die Anhebung der Entlohnungsgrenze tatsächlich mehr Chancen, von Kreditinstituten einen gewünschten Ratenkredit zu erhalten?

Das Gesamteinkommen zählt!

Verbraucher mit einen Minijob und monatlichen Verdienst von 450,- Euro, bekommen bei Banken allein auf dieses geringe Einkommen – ebenso, wie es schon vor Erhöhung war – keinen Kredit genehmigt Wird der Minijob jedoch nur nebenbei – also neben einer Vollanstellung – unterhalten, werden sämtliche Einkommen zusammengerechnet und als Ganzes angesehen.

Gut zu wissen: Allein das 450,- Euro Einkommen dient Banken nicht als Sicherheit – Kredit wird fast immer abgelehnt!

Der aus der Reklame bekannte Finanzbroker Bon-Kredit fordert vom Darlehenssuchenden ein nur minimales Einkommen – hier können Beantragende schon mit einem Einkommen von netto 1.100,- Euro einen Onlineantrag stellen!

Tipp des Experten: Beim Anbieter können Deutsche beantragen, die das geforderte Mindesteinkommen von 1.100,- Euro beziehen.

Wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen, können Sie Ihren Kreditwunsch über das folgende Formular anfordern. Hierüber zahlen Sie garantiert keine Gebühren für die Onlinebeantragung!

Wir empfehlen unseren Kunden den fairen Anbieter Bon-Kredit. Denn auch Darlehensanfragen mit negativem Ausgang sind weiterhin kostenlos.

 


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